Was Sie vor der Bestellung von Feuerwerksartikel wissen sollten
- Die Verwendung von Feuerwerk der Klasse 2 (Silvesterfeuerwerk) ist auf den 31. Dezember und den 01. Januar beschränkt.
- Der Erwerb von Feuerwerkskörpern der Klasse 2 (Silvesterfeuerwerk) ist ebenso beschränkt. Die Verkaufszeit ist normalerweise vom 29. bis zum 31. Dezember. Außerhalb dieser Zeiträume müssen Sie sowohl für den Erwerb als auch für das Abbrennen der Effekte eine Ausnahmegenehmigung bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen.
- Der Erwerb und die Verwendung von Effekten der Klasse T1 (Bühnenfeuerwerk) ist auf die Verwendung zu technischen Zwecken beschränkt. Der Erwerb und die Verwendung ist volljährigen Personen vorbehalten.
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