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Ausnahmeantrag

Während des Jahres ist es Privatpersonen leider nicht erlaubt Feuerwerkskörper der Klasse II (T1 und I sind nicht betroffen) abzubrennen.
Für besondere Anlässe, wie runde Geburtstage, Jubiläen und so weiter, ist es jedoch möglich eine Ausnahmegenehmigung bei Ihrem Ordnungsamt zu beantragen. Der Antrag sollte bereits mehrere Wochen vor dem beabsichtigten Feuerwerkstermin bei Ihrem Ordnungsamt eingereicht werden. Sollte es einmal knapp werden sind die meisten Ämter durchaus kooperativ. Ein Anruf oder persönliches Erscheinen, neben der Abgabe des Antrages, sind dann jedoch von Vorteil.
Um Ihnen die Antragstellung etwas zu erleichtern, können Sie sich einen halbfertigen Antrag downloaden. Diesen müssen Sie lediglich noch mit Ihren persönlichen Daten versehen und bei Ihrem Ordnungsamt einreichen.




Ausnahmeantrag als Word-Datei

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