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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Lieferungen an gewerbliche Kunden
§ 1 Geltungsbereich/Grundsätze
Für die Geschäftsbeziehung zwischen starexplosion.de und dessen Erfüllungsgehilfen, nachfolgend Lieferant, und dem Käufer / Warenempfänger, nachfolgend Abnehmer, gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Ältere Fassungen unserer Geschäftsbedingungen, abweichende oder ergänzende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Lieferant hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Die Lieferung erfolgt ausschließlich an berechtigte Personen. Lieferant ist berechtigt, die Vorlage der Berechtigung des Abnehmers zu verlangen oder deren Vorliegen eigenständig zu prüfen.
Lieferant ist berechtigt, bei Nichtvorlage einer Berechtigung ganz oder teilweise von einer Lieferung zurückzutreten oder die Annahme einer Bestellung zu verweigern.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
Ein Kaufvertrag kommt erst mit Lieferung und Annahme der bestellten Ware zustande. Eine Bestellbestätigung gilt nicht als Vertragsschluss. Änderungen oder Ergänzungen von Bestellungen bedürfen der Schriftform.
Abnehmer gibt durch Übermittlung eines schriftlichen Auftrages eine verbindliche Bestellung der aufgeführten Waren ab. Die Schriftform ist auch bei Übermittlung der Daten durch elektronische Dienste (Onlinebestellung) gewahrt, sofern Abnehmer zweifelsfrei identifizierbar und bekannt ist. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Bestellung ist Lieferant zum Rücktritt berechtigt. Ebenso bei falschen oder unzureichenden Angaben oder bekannt schlechter Zahlungsmoral des Abnehmers.
Angebote, Preise und Produktinformationen sind freibleibend.
Abnehmer kann den Vertrag ohne Zustimmung des Lieferanten nicht auf Dritte übertragen.
§ 3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Abnehmer angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Lieferung den Betrieb des Lieferanten verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, für jede Teillieferung. Lieferung kann nach Absprache erfolgen. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet. Soweit nicht ausdrücklich ein Liefertermin zugesagt wurde, kann Lieferant innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Bestellung versenden. Die Einhaltung zugesagter Lieferfristen setzt eine Bestellbestätigung des Lieferanten mit Terminszusage voraus.
Angegebene Lieferzeiten und Preise gelten für die Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
§ 4 Fälligkeit, Zahlung und Verzug
Der Rechnungsbetrag ist vor Lieferung fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abgabe der Bestellung zu bezahlen. Die Bearbeitung der Bestellung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Skontoabzug ist nur dann zulässig, wenn die Rechnung einen Skontobetrag in entsprechender Höhe ausweist. Abweichende, besondere Zahlungskonditionen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Lieferant ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen nach § 288 Abs.2 BGB oder in marktüblicher Höhe zu fordern oder die Forderung mit Aufschlag an Dritte abzutreten. Verzug tritt unmittelbar mit Ablauf der Zahlungsfrist oder des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungszieles ein.
Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Belastung vor Auslieferung der Ware. Verläuft eine Abbuchung erfolglos (mangelnde Deckung, falsche Kontodaten) wird die Bestellung storniert und kommt nicht zur Auslieferung.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Abnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Lieferanten anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Lieferanten. Eine Verwendung (Abbrand) der Ware vor Begleichung dieser Ansprüche kommt einer Vernichtung gleich und berechtigt zur Einleitung rechtlicher Schritte. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder
Geschäftsauflösung ist der Lieferant berechtigt, die Ware in seine Verfügungsgewalt zu nehmen. Alle Kosten, die aus dieser Rücknahme resultieren, gehen zu Lasten des Abnehmers. Die auf Grund des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommene Ware kann vom Lieferanten anstelle des Rechnungswertes zum Tagespreis oder einem zu erzielenden Veräußerungspreis im Falle der Weiterverwertung gutgeschrieben werden. Veräußerungskosten gehen zu Lasten des Abnehmers.
§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein vom Lieferanten zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Abnehmer nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Der Mangel ist dem Lieferanten innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Ist der Lieferant zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Lieferant zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Abnehmer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine Ersatzlieferung gleichwertiger Ware oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Dies gilt nicht für bereits verwendete (abgebrannte) Gegenstände ! Abnehmer hat ferner die mängelbehaftete Ware zurückzusenden.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Abnehmers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Lieferant haftet nicht für Schäden oder Mängel, die nicht am Liefergegenstand selbst vorhanden sind und dessen Fehlverhalten verursachen. Insbesondere haftet der Lieferant nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden (auch Imageschäden) des Abnehmers. Soweit die Haftung des Lieferanten ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern des Lieferanten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Abnehmer Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern der Lieferant fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Ausgenommen sind jegliche Haftungsansprüche gegen den Lieferanten, die aus Schäden im Rahmen von Veranstaltungen, Erprobungen oder ähnlichem durch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände durch den Abnehmer oder Dritte resultieren. Da hier der Lieferant keinen Einfluß auf die situationsbedingte Verwendung der Ware hat und Feuerwerkskörper generell eine Gefahr in sich bergen, trägt der Abnehmer das Risiko. Ansprüche des Abnehmers auf Ersatz reiner Sach- und/oder Vermögensschäden, auch wenn diese von einem Erfüllungsgehilfen des Lieferanten verursacht wurden, sind ausgeschlossen, wenn der Lieferant nachweist, daß ihn nur leichte Fahrlässigkeit trifft.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für Gewerbetreibende, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Für die ordnungsgemäße Verwendung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haftet der Abnehmer. Der Abnehmer stellt den Lieferanten von Schadenersatzansprüchen frei, die insbesondere aus Mißachtung der vorgenannten Bestimmungen und Gesetzlichkeiten hervorgegangen sind. Dies gilt auch für Lagerung und Transport.
Sollten Behörden oder sonstige Institutionen Bußgelder oder Strafbescheide gegen den Lieferanten verhängen, die direkt oder indirekt aus einem Fehlverhalten des Abnehmers resultieren, so sind diese Kosten durch den Abnehmer zu ersetzen.
Sofern der Abnehmer die Ware an Dritte weiter veräußert, haftet er selbst für die daraus resultierenden Risiken. Dies betrifft insbesondere die Lieferung der Waren in das Ausland (Produkthaftung USA und Canada).
§ 8 Datenschutz
Im Interesse einer geordneten Geschäftsabwicklung ist Lieferant berechtigt, Daten der Abnehmer im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erheben, zu speichern und zu verwenden.
Lieferant speichert nur personenbezogene Daten, die im Rahmen von Bestellungen, dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst und anderen Leistungen und Services benötigt werden. Der Abnehmer stimmt dieser Datenerfassung mit der Nutzung von starexplosion.de - Leistungen sowie deren Verarbeitung und Nutzung durch den Lieferanten und deren Beauftragte ausdrücklich zu. Der Lieferant garantiert, dass darüber hinaus gehende Daten nur anonymisiert oder aber mit ausdrücklicher Zustimmung des Abnehmers gespeichert werden.
Jeder Abnehmer hat das Recht auf Mitteilung über den Umfang, Inhalt und Zweck der über ihn gespeicherten Daten. Er darf jederzeit Berichtigung, Sperrung oder ggf. Löschung seiner Daten verlangen, sofern diese nicht noch für die Nachweispflicht des ordentlichen Warenflusses nach Sprengstoffgesetz benötigt werden.
Es erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, mit Ausnahme unserer Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung und/oder Lieferung die Übermittlung der Besteller-Daten benötigen. In diesem Fall werden jedoch nur die dafür benötigten Daten übermittelt.
§ 9 Umgang mit den bestellten Waren
Als Gewerbetreibender dürfen insbesondere Feuerwerksprodukte der Klasse 2 jederzeit erworben werden. Eine Verwendung oder Weitergabe an Privatpersonen ist damit nicht eingeschlossen. Diese unterliegt weiteren Bestimmungen, an welche sich der Abnehmer verpflichtet zu halten. So dürfen die Produkte nur in den jeweils letzten drei Tagen eines Jahres an Endkunden überlassen werden.
Eingeschränkt ist weiterhin die Abgabe von Produkten der Klasse T1. Hierbei hat sich der Abnehmer bei Weitergabe die sachgerechte Verwendung bestätigen zu lassen.
§ 10 Sonstiges
Warenrücknahme (Kommissionsgeschäft) ist generell ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Sondervereinbarung.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die sonstigen Bestimmungen unvermindert fort. An die Stelle der unzulässigen Bestimmung eine dem Zweck der unzulässigen Bestimmung am nächsten kommende, zulässige Bestimmung. Mit Unterzeichnung dieser Bestimmungen erkennt der Abnehmer diese auch für den Fall an, daß einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden könnten.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Ansprüche beider Seiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist das nach deutschem Recht am Sitz des Lieferanten zuständige Gericht.
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